Entsprechend den Grundsätzen für ein faires Geschäftsverhalten in der deutschen PBS-Branche ( EHRENKODEX) regelt eine Richtlinie ein Verfahren zur freiwilligen außergerichtlichen Beilegung von wirtschaftlichen Konflikten in der PBS-Branche mit dem Ziel, in branchenbezogenen Gesprächen und durch interessengerechtes Verhandeln unter Mitwirkung der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Parteien herbeizuführen. Zur Betreuung der Verfahren nach dieser Verfahrensordnung richtet der Verband der PBS-Markenindustrie in Düsseldorf eine Stelle, den Ehrenrat für Wirtschaftskonflikte in der PBS-Branche, ein.

Die Verhaltensregeln zielen darauf ab, die in der Liste geführten Unterzeichner des EHRENKODEX auf die Einhaltung der von ihnen eingegangenen Verpflichtungen zu drängen. Das Engagement des Ehrenrats richtet sich dabei darauf, die Verletzung der im EHRENKODEX benannten Grundsätze abzustellen. Jedermann ist berechtigt dem Ehrenrat Beschwerden über Verletzungen der im EHRENKODEX genannten Grundsätze vorzulegen. Der Ehrenrat kann auch von sich aus ein Verfahren einleiten. Er kann Rügen oder öffentliche Rügen aussprechen.