Entsprechend den Grundsätzen für ein faires Geschäftsverhalten in der deutschen PBS-Branche (EHRENKODEX) regelt der Ehrenrat für Wirtschaftskonflikte in der PBS-Branche ein Verfahren zur freiwilligen außergerichtlichen Beilegung von wirtschaftlichen Konflikten. Ziel dieses Verfahrens ist es, in branchenbezogenen Gesprächen und durch interessengerechtes Verhandeln unter Mitwirkung der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg, eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen den Parteien herbei zu führen. Eine Verfahrensordnung regelt die Zusammensetzung sowie die Aufgaben und Befugnisse des Ehrenrats.
Der Ehrenrat führt ein Liste von Markenartikelherstellern und -händlern der PBS-Branche sowie allen Organisationen und Verbänden, die sich schriftlich dazu verpflichtet haben, den EHRENKODEX als verbindlich für ihr wirtschaftliches Handeln in der PBS-Branche anzusehen. Jedermann ist berechtigt, dem Ehrenrat Beschwerden über Verletzungen der im Ehrenkodex genannten Grundsätze vorzulegen. Der Ehrenrat kann auch von sich aus ein Verfahren einleiten. Beschwerden, mit denen allein eine Verletzung der Bestimmungen des Wettbewerbsrechts geltend gemacht wird, leitet der Ehrenrat zuständigkeitshalber an die Wettbewerbszentrale in Bad Homburg weiter.
Beschwerden sind schriftlich unter Angabe des Beschwerdeführers und unter Schilderung des Falls zu richten an: Verband der PBS-Markenindustrie im FMI e.V., Ehrenrat für Wirtschaftskonflikte in der PBS-Branche, Leostraße 22, 40545 Düsseldorf,Tel.: +49 211-577391-0, Fax: +49 211-577391-10, E-Mail: pbs-markenindustrie@fmi.de.
Anonyme Beschwerden werden nicht bearbeitet.
Der Ehrenrat beanstandet ehrenrühriges Geschäftsverhalten, rügt Beschwerdegegner – auch öffentlich – und schließt ggfs. Verletzer des EHRENKODEX aus der Liste der Unterzeichner aus.