KODEX findet Eingang in Firmen-AGB

Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., Bad Homburg, empfiehlt allen Unterzeichnern des PBS-Ehrenkodex, folgende Klausel in Ihre Verkaufs- und Liefer-bedingungen einzufügen:

„Die Firma … ist dem Ehrenkodex der PBS-Branche beigetreten und hat sich schriftlich dazu verpflichtet, den Ehrenkodex als verbindlich für ihr wirtschaftliches Handeln in der PBS-Branche anzusehen. Der Vertragspartner ist jederzeit berechtigt, den Ehrenrat für Wirtschafts-konflikte in der PBS-Branche anzurufen, sofern Verletzungen der im Ehrenkodex genannten Grundsätze zu beanstanden sind. Grundlage dieser Vereinbarung ist der Ehrenkodex der PBS-Branche vom 10.10.2005 in der jeweils gültigen Fassung sowie die Verfahrensordnung des Ehrenrats für Wirtschaftskonflikte in der PBS-Branche, einzusehen unter
www.pbs-ehrenkodex.de.“

Diese Einbeziehungsklausel könnte in den jeweiligen Bedingungen vor der Regelung des Gerichtsstands aufgenommen werden. Sie könnte aber auch auf einem „Zusatzblatt zu den Verkaufs- und Lieferbedingungen“ abgedruckt werden, auf das in den Vertragsverhandlungen gesondert hingewiesen wird.